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Peter Fuchs

Brunnenstr. 41

65307 Bad Schwalbach

 

Telefon 06124-3434

Fax 06124-6430

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1

Die Honorare und Termine werden frei vereinbart. Sie bedürfen jedoch der schriftlichen Bestätigung durch Auftragnehmer und Auftraggeber. Der Auftragnehmer unterliegt weder in der Programmgestaltung, noch in seiner Darbietung den Weisungen des Auftraggebers.

Absagen durch den Auftraggeber müssen spätestens bis zum sieben Tage vor dem vereinbarten Auftrittstermin erfolgen. Danach ist ein Ausfallhonorar von 40% Prozent des vereinbarten Auftrittshonorars zu zahlen. Eventuell bereits angefallene Fahrtkosten sind ebenfalls zu erstatten.

 

§ 2

Das vereinbarte Honorar ist spätestens zum Auftrittstermin zu zahlen.

 

§ 3

Im Falle der Nichterfüllung der schriftlichen Vereinbarung durch den Auftragnehmer aufgrund nicht durch ihn verschuldeter Umstände, die als höhere Gewalt anzusehen sind, zum Beispiel infolge von Krankheit, unzumutbarer stimmlicher Indisposition, Naturkatastrophen, Unfällen, unüberwindbaren Verkehrshindernissen, entfällt eine Zahlungsverpflichtung des Auftragnehmers. Finanzielle Einbußen des Auftraggebers werden nicht erstattet. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall von jeder Haftung befreit. Der so versäumte Auftritt kann jedoch nachgeholt werden.

 

§ 4

Für jeden Auftritt ist ein voll funktionsfähiges, aktuell gestimmtes Klavier oder ein solcher Flügel durch den Auftraggeber zu stellen. Sind das Klavier oder der Flügel verstimmt, ist ein Auftritt nicht möglich. Dieses Klavier oder der Flügel müssen auch so aufzustellen sein, dass man dabei das Publikum im Gesichtsfeld hat.

 

§ 5

Ton- und Filmaufnahmen sind nur zu privaten Zwecken erlaubt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufnahmen seiner Auftritte zu persönlichen Werbezwecken zu verwenden.

 

§ 6

Der Auftraggeber gilt als Veranstalter und ist daher verpflichtet, eventuelle GEMA-Gebühren zu zahlen. Der Auftraggeber haftet für alle Personen- und Sachschäden während der Dauer des Auftritts. Schäden, die durch den Auftragnehmer verursacht wurden, sind diesem innerhalb von drei Tagen anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist können keine Schäden mehr anerkannt werden.

 

§ 7

Für die Dauer des Auftritts stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer kostenlos Speisen und Getränke zur Verfügung.

 

§ 8

Der Verkauf eigener Musikträger, insb. CDs, ist dem Auftragnehmer im Rahmen der Veranstaltung gestattet. Für evtl. Werbemaßnahmen kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber Unterlagen zur Verfügung stellen.

 

§ 9

Gerichtsstand ist Bad Schwalbach. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.